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Deutsches Lagergeld im 2. Weltkrieg
Während des zweiten Weltkrieges gab die Wehrmacht für die Gefangenen in ihren Lagers
spezielles Geld aus. Diese Scheine wurden von 1939 - 1945 in den Kriegsgefangenenlagern genutzt.
Die Scheine waren auf der Rückseite oft von der Verwaltung des jeweiligen Lagers abgestempelt
worden. Das Lagergeld lautete auf Reichsmark und wurde offiziell vom Oberkommando der Wehrmacht
ausgegeben.
Das Geld wurde nur an Offiziere ausgegeben. Angehörigen der niederen Ränge wurde dieses
Privileg nicht zugestanden. Die Gutscheine konnten genutzt werden, um im begrenzten Umfang persönliche
Waren zu kaufen. Dazu gab es spezielle Verkaufstellen innerhalb der Lager. Amerikanische Offiziere
bekamen Gutscheine im Wert von 7,50 Reichsmark pro Monat.
Der Besitz von deutscher Währung war den Kriegsgefangenen strengstens verboten. Dies sollte
eine etwaige Flucht erschweren.
Der Text auf den Scheinen macht ihren Zweck deutlich:
Dieser Gutschein gilt nur als Zahlungsmittel für Kriegsgefangene und darf von ihnen nur
innerhalb der Kriegsgefangenenlager oder bei Arbeitskommandos in den ausdrücklich
hierfür bezeichneten Verkaufsstellen verausgabt und entgegengenommen werden. Der
Umtausch dieses Gutscheines in gesetzliche Zahlungsmittel darf nur bei der zuständigen
Kasse der Lagerverwaltung erfolgen. Zuwiderhandlungen, Nachahmungen und Fälschungen
werden bestraft.
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